Siegburg/Berlin 14. März 2008 –
Krankenhäuser, die bei der
Kniegelenk-Totalendoprothesen-Operation (Knie-TEP)
die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
mit dem Ziel der Qualitätsverbesserung
eingeführte Mindestmenge von 50 Eingriffen
pro Jahr erfüllen, erzielen eine deutlich
bessere Behandlungsqualität als
Krankenhäuser, die diese Operation weniger
häufig vornehmen. Dies ist ein Teilergebnis
einer vom
G-BA in Auftrag gegebenen und vom
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
geförderten Begleitforschung zur Einführung
von Mindestmengen, deren Resultate am
Freitag in Berlin vorgestellt wurden.
Zudem stellte sich bei
der Untersuchung heraus, dass außer zur
Knie-TEP noch keine wissenschaftlich
fundierten Aussagen zur Angemessenheit der
Mindestmengen insgesamt getroffen werden
können. „Dies liegt vor allem daran, dass
diese noch nicht umfassend umgesetzt werden
und insofern eventuelle Auswirkungen auf die
Krankenhäuser und die Ergebnisqualität nur
im Ansatz meßbar sind“, sagte Professor Dr.
Max Geraedts aus Düsseldorf, der die
Federführung des Forschungsprojektes
übernommen hat. Er sprach sich dafür aus,
die Auswirkungen der Mindestmengenregelung
nach vorheriger Festlegung von
Qualitätskriterien weiterhin zu beobachten
und auszuwerten.
Eine Kurzfassung der
Ergebnisse des Begleitforschungs-Projekts
wird auf der Internetseite
www.g-ba.de veröffentlicht.
Im Jahr 2004 waren
bundesweit rund ein Viertel der deutschen
Akutkrankenhäuser und etwa 23 000
Patientinnen und Patienten von Mindestmengen
betroffen. Ab dem Jahr 2006 kamen rund 1000
Kliniken und 120 000 Patientinnen und
Patienten durch die Einführung der
Mindestmenge bei der Knie-TEP hinzu. Nicht
alle Krankenhäuser erfüllten die geforderten
Eingriffszahlen, teilweise aufgrund von
Ausnahmeregelungen.
Das auf eine Dauer von
zwei Jahren angelegte und mit einem
Finanzvolumen von 180 000 Euro ausgestattete
Projekt hatte am 1. Dezember 2005 begonnen.
Der G-BA hat in seiner
Mindestmengenvereinbarung seit dem Jahr 2004
die folgenden Mindestmengen der von einem
Krankenhaus jährlich durchzuführenden
Eingriffe festgelegt:
-
Lebertransplantation (inkl.
Teilleber-Lebendspende); jährliche
Mindestmenge pro Krankenhaus: 20
-
Nierentransplantation (inkl.
Lebendspende); jährliche Mindestmenge
pro Krankenhaus: 25
-
Komplexe Eingriffe
am Organsystem Ösophagus; jährliche
Mindestmenge pro Krankenhaus: 10
-
Komplexe Eingriffe
am Organsystem Pankreas; jährliche
Mindestmenge pro Krankenhaus: 10
-
Stammzelltransplantation; jährliche
Mindestmenge pro Krankenhaus:25
-
Kniegelenk-Totalendoprothese (Knie-TEP),
jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus:
50
Krankenhäuser, die die
Werte nicht erreichen, dürfen die
entsprechenden Operationen nicht mehr
anbieten.
Der G-BA hat den
gesetzlichen Auftrag, einen Katalog
planbarer Leistungen zu beschließen, bei
denen die Qualität des
Behandlungsergebnisses in besonderem Maße
von der Menge der erbrachten Leistungen
abhängig ist. Für diese Leistungen sollen
Mindestmengen festgelegt werden. Die
aktuelle Mindestmengenvereinbarung ist auf
der Internetseite des G-BA unter folgender
Adresse veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/5/