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Nachweislich bessere Ergebnisse durch Mindestmengen bei Kniegelenk-Totalendoprothesen-Operationen - G-BA legt Ergebnisse der Mindestmengen-Begleitforschung vor

Siegburg/Berlin 14. März 2008 – Krankenhäuser, die bei der Kniegelenk-Totalendoprothesen-Operation (Knie-TEP) die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit dem Ziel der Qualitätsverbesserung eingeführte Mindestmenge von 50 Eingriffen pro Jahr erfüllen, erzielen eine deutlich bessere Behandlungsqualität als Krankenhäuser, die diese Operation weniger häufig vornehmen. Dies ist ein Teilergebnis einer vom
G-BA in Auftrag gegebenen und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderten Begleitforschung zur Einführung von Mindestmengen, deren Resultate am Freitag in Berlin vorgestellt wurden.

Zudem stellte sich bei der Untersuchung heraus, dass außer zur Knie-TEP noch keine wissenschaftlich fundierten Aussagen zur Angemessenheit der Mindestmengen insgesamt getroffen werden können. „Dies liegt vor allem daran, dass diese noch nicht umfassend umgesetzt werden und insofern eventuelle Auswirkungen auf die Krankenhäuser und die Ergebnisqualität nur im Ansatz meßbar sind“, sagte Professor Dr. Max Geraedts aus Düsseldorf, der die Federführung des Forschungsprojektes übernommen hat. Er sprach sich dafür aus, die Auswirkungen der Mindestmengenregelung nach vorheriger Festlegung von Qualitätskriterien weiterhin zu beobachten und auszuwerten.

Eine Kurzfassung der Ergebnisse des Begleitforschungs-Projekts wird auf der Internetseite www.g-ba.de veröffentlicht.

Im Jahr 2004 waren bundesweit rund ein Viertel der deutschen Akutkrankenhäuser und etwa 23 000 Patientinnen und Patienten von Mindestmengen betroffen. Ab dem Jahr 2006 kamen rund 1000 Kliniken und 120 000 Patientinnen und Patienten durch die Einführung der Mindestmenge bei der Knie-TEP hinzu. Nicht alle Krankenhäuser erfüllten die geforderten Eingriffszahlen, teilweise aufgrund von Ausnahmeregelungen.

Das auf eine Dauer von zwei Jahren angelegte und mit einem Finanzvolumen von 180 000 Euro ausgestattete Projekt hatte am 1. Dezember 2005 begonnen.

Der G-BA hat in seiner Mindestmengenvereinbarung seit dem Jahr 2004 die folgenden Mindestmengen der von einem Krankenhaus jährlich durchzuführenden Eingriffe festgelegt:

  • Lebertransplantation (inkl. Teilleber-Lebendspende); jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus: 20

  • Nierentransplantation (inkl. Lebendspende); jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus: 25

  • Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus; jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus: 10

  • Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas; jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus: 10

  • Stammzelltransplantation; jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus:25

  • Kniegelenk-Totalendoprothese (Knie-TEP), jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus: 50

Krankenhäuser, die die Werte nicht erreichen, dürfen die entsprechenden Operationen nicht mehr anbieten.

Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, einen Katalog planbarer Leistungen zu beschließen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses in besonderem Maße von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist. Für diese Leistungen sollen Mindestmengen festgelegt werden. Die aktuelle Mindestmengenvereinbarung ist auf der Internetseite des G-BA unter folgender Adresse veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/5/

 

 

Ansprechpartnerin Pressestelle:

Kristine Reis-Steinert
Telefax: 02241-9388-35
E-Mail: kristine.reis-steinert@g-ba.de

 

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Pressemitteilung zum Download (66,8 kB)


 


 

 

 

 

 

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